Auskömmliche Landeszuweisungen bis ins Jahr 2026 festgeschrieben

Land Rheinland-Pfalz und Bezirksverband Pfalz haben Vereinbarung unterzeichnet

Die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Irmel Münch-Weinmann und Ruth Ratter als Bezirksvorstandsmitglied bei der Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Herren Wieder, Ramsauer und Mattheis im Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation in Frankenthal

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bezirksverband Pfalz unterzeichneten die Partner eine Vereinbarung zur künftigen Finanzierung, die dem Regionalverband bis 2026 auskömmlichere Landeszuweisungen zusichert. Die Bezirkstagskoalition hatte im vergangenen Dezember eine Resolution mit entsprechendem Verhandlungsauftrag in den Bezirkstag eingebracht. Die drei Partner in der seit vergangenem Jahr neuen Bezirkstagskoalition aus CDU, SPD und GRÜNEN hätten sich von Beginn der Legislaturperiode an für eine Lösung eingesetzt, freute sich die GRÜNEN Fraktionsvorsitzende Irmgard Münch-Weinmann.

Für die Erfüllung von Aufgaben, die in den übrigen Landesteilen vom Land erfüllt werden, erhält der Bezirksverband Pfalz eine Landeszuweisung, die der Regionalverband seit Jahren als unzureichend erachtete; zu den Einrichtungen, die diese Aufgaben erfüllen, gehören unter anderem das Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation in Frankenthal, die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt in Speyer, das Hofgut Neumühle bei Münchweiler an der Alsenz sowie in Teilen die Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern.

Das Land ist darüber hinaus bereit, dem Bezirksverband Pfalz als zusätzlichen Ausgleich der unerwartet hohen Besoldungserhöhungen der Jahre 2019 und 2020 im kommenden Jahr 600.000 Euro als Sonderzahlung zukommen zu lassen. Das Land verzichtet auf eine Veranschlagung und Buchung der Pensions- und Beihilferückstellungen, was dem Regionalverband eine bilanzielle Entlastung in Millionenhöhe ab dem Jahr 2021 bringt. Die Vereinbarung schreibt darüber hinaus fest, dass das Land die Abschreibungen für die Einrichtungen, also den Wertverlust für Investitionen, nicht zu erstatten hat.

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